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Höfeordnung
Zum WerkDie Höfeordnung verhindert die Zersplitterung landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der Erbfolge. Der Hof soll geschlossen auf einen Erben übergehen, der grundsätzlich in der Lage sein muss, den Hof zu bewirtschaften. Die übrigen, nicht zur Hoferbfolge gehörenden Erben erhalten Abfindungen, die nach dem steuerrechtlich ermittelten Hofeswert berechnet werden.Dieser bewährte und renommierte Kommentar liefert allen mit dem Höferecht befassten Praktikern verständliche ...

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